Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Liebe werdende Eltern,
Mit den angegebenen Vertragsbedingungen möchte ich Ihnen wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen geben. Sie sollen für eine gute und reibungslose Zusammenarbeit sorgen.
Anmeldung zu Wochenbett-/ Schwangerschaftsbetreuung:
Ihre Anmeldung ist ab Unterzeichnung des Behandlungsvertrages verbindlich. Sollten Sie die geplante Betreuung während der Schwangerschaft und im Wochenbett jedoch nicht in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte so bald wie möglich ab.
Erreichbarkeit
Wenn Sie mich erreichen wollen, kontaktieren Sie mich bitte unter meiner Handynummer 01573 5515644 per Anruf oder SMS (bitte nur zu den üblichen Geschäftszeiten Mo.- Fr. 09- 17 Uhr, Sa. 09-13 Uhr).
Beachten Sie bitte, dass eine kurzfristige Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet ist. Falls Sie mich in dringenden Fällen telefonisch nicht erreichen sollten, wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Arzt, den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder das nächstgelegene Krankenhaus.
AnsprechpartnerIn bei Abwesenheit
Durch den vorhandenen Hebammenmangel ist eine Vertretung in Abwesenheit nicht vorgesehen. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, sich an Ihren zuständigen Arzt (Gynäkologen/ Kinderarzt) zu wenden. Sofern eine andere Hebamme hinzugezogen wird, entsteht zu dieser ein selbstständiges Vertragsverhältnis und ein eigenständiger Behandlungsvertrag tritt in Kraft; die Hebamme Henrike Schulz haftet nicht für die Leistungen anderer Hebammen.
Wochenbettbetreuung
Bitte informieren Sie mich binnen 24 Stunden nach der Geburt Ihres Kindes, damit ich die Hausbesuche in den folgenden Tagen einplanen kann. Melden Sie sich bitte noch einmal, sobald Sie wissen, wann Sie nach Hause gehen, damit wir Datum und Uhrzeit für den ersten Wochenbettbesuch vereinbaren können. Erfolgt keine Benachrichtigung über den Zeitpunkt der Geburt oder den Tag der Entlassung, kann eine zeitnahe Betreuung nicht gewährleistet werden. Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und eventueller Notfälle kann die vereinbarte Uhrzeit um +/- 60 Min. variieren. Wenn möglich, werde ich Sie bei größeren zeitlichen Abweichungen umgehend informieren.
Terminversäumnis:
Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, informieren Sie mich bitte spätestens bis 24 Stunden vorher. Für versäumte Termine ohne entsprechende Information stelle ich Ihnen 60,- Euro plus Fahrtkosten privat in Rechnung.
Abrechnung von Leistungen:
In der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. bei Kostenübernahme durch das Sozialamt quittieren Sie mir für die Abrechnung meine Leistungen auf der Versichertenbestätigung. Die erbrachten Leistungen rechne ich direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Dazu schicke ich Ihre Daten verschlüsselt online an die Abrechnungsstelle Ihrer Krankenkasse weiter.
SelbstzahlerInnen erhalten Ihre Rechnung direkt und verschlüsselt per Mail. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die Leistungen Ihres Tarifs.
Wahlleistungen
Kurse zur Geburtsvorbereitung:
Geburtsvorbereitungskurse (max. 14 Zeitstunden) durch die Hebamme, werden von der Krankenkasse grundsätzlich übernommen. Die Kursstunden der schwangeren Kursteilnehmerin, bei denen diese anwesend war, werden nach dem Hebammenhilfevertrag (Gebührenverordnung nach §134a SGB V) mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse der Frau abgerechnet und somit von dieser gezahlt.
Die meisten Kassen erstatten auch die Partner*innengebühr oder Anteile davon. Um die erhobene Pauschale von 150€ bei der Krankenkasse einreichen zu können, wird am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
Der Platz ist dann gesichert, wenn die Anmeldung vollständig ausgefüllt und abgesendet wurde und nach Versendung der Rechnung zur Partner*innengebühr, diese innerhalb einer Woche überwiesen wird und max. 5 Werktage nach Rechnungsdatum auf dem Konto eingegangen ist.
Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme, die in Anspruch genommenen Kursstunden (11,40€/60 Min.), direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Bei privat Versicherten ist der gesamte Rechnungsbetrag (1,8- fache Satz) zu überweisen. Sie erhalten eine Rechnung über die anwesenden Stunden und reichen diese zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.
Eine Abmeldung, sowohl bei einzelnen Stunden oder für den gesamten Kurs, ist in Schriftform (per E-Mail) erforderlich. Da Ausfälle nach dem aktuellen Hebammenhilfevertrag nicht in Rechnung gestellt werden dürfen und in einem laufenden und aufeinander aufbauenden Kurs auch keine weiteren Teilnehmer hinzugenommen werden können, erleidet die Hebamme somit einen unverschuldeten Verdienstausfall. Die Teilnahme nach jeglicher Möglichkeit wird daher dringend erbeten.
Wenn der/die Kursteilnehmer/-in den Geburtsvorbereitungskurs nicht antreten kann, muss dies 30 Tage vor Kursbeginn der Hebamme mitgeteilt werden, um somit den Platz anderweitig besetzen zu können.
Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf (v.a. bei Krankheit) kurzfristig abzusagen und/oder auf einen neuen Termin zu verlegen. Die Abwesenheit bei der Ersatzstunde kann nicht erstattet werden. Die Kursteilnehmer*innen haben keinen Anspruch auf einen Ersatztermin.
Darüber hinaus behält sich die Hebamme vor, den Kurs bei Notwendigkeit (Pandemie, Krankheit) ggf. digital/ in Kombination (online und präsent) anzubieten. Eine Anmeldung ist zu allen Formen verbindlich.
Sollte der Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen nicht stattfinden, wird die Partner*innengebühr in voller Höhe zurückerstattet.
Mit der Überweisung der Partner*innengebühr wird den allgemeinen Geschäftsbestimmungen stillschweigend zugestimmt. Ab Eingang der Zahlung sind die Bestimmungen der AGBs rechtswirksam und verbindlich. Die Kursteilnehmer*innen verpflichten sich somit auch zur Begleichung der, entsprechend der AGBs, gestellten Rechnungssumme.
Video-Kurs:
Der volle Umfang der AGBs bezieht sich sowohl auf Präsenz-Kurse als auch auf Video-Kurse. Die Plattform des Online-Formats ist entsprechend der geltenden DSGVO für die medizinische Betreuung und Kurse zertifiziert. Die Teilnehmerin verpflichtet sich zur Unterzeichnung der wahrgenommenen Leistungen gegenüber der Hebamme zu Abrechnungszwecken.